Gesamtartikel
Recht: "Zwingende Notwendigkeit" erlaubt Benutzung des Standstreifens
Wer sein Auto wegen eines schweren Schadens auf dem Standstreifen fährt, muss nicht zahlen, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug auffährt.
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Neustadt/Wied - 05.02.2002 -
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Artikel Nr. 8275
Wortanzahl 127
Redakteur: Michael Winterscheidt