Gesamtartikel

Autofahrer müssen vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen

Fährt ein Autofahrer vor einer Kneipe einen urplötzlich auf die Straße stolpernden Fußgänger an und verletzt ihn tödlich, muss er trotz fehlender Schuld mit einer Mithaftung rechnen.

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Bad Windsheim - 06.02.2002 - 
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Artikel Nr. 8298
Wortanzahl 141
Redakteur: Karin Linke