Gesamtartikel
Recht: Bedienen des CD-Wechslers nicht "grob fahrlässig"
Mit dem Zauberwort "grobe Fahrlässigkeit" versuchen die Versicherungen gerne, sich bei einem Unfallschaden um die Leistung zu drücken.
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Neustadt - 18.04.2001 -
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Artikel Nr. 845
Wortanzahl 206
Redakteur: Michael Winterscheidt