Gesamtartikel
Recht: Strafe auch im Schilderwald
Ist ein Tempolimit für einen Autofahrer nicht eindeutig erkennbar - etwa durch einen Schilderwald - muss er bei einem Geschwindigkeitsverstoß dennoch mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
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Düsseldorf - 18.02.2002 -
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Artikel Nr. 8633
Wortanzahl 143
Redakteur: Michael Winterscheidt