Gesamtartikel

Recht: Eltern haften im Straßenverkehr nicht immer für ihre Kinder

„Eltern haften für ihre Kinder“ ist auf vielen Schildern zu lesen. Im Straßenverkehr gilt dieser Satz jedoch sehr eingeschränkt, wie eine Entscheidungdes Landgerichtes Osnabrück deutlich macht.

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Düsseldorf - 08.04.2009 - 
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Artikel Nr. 86623
Wortanzahl 128
Redakteur: Michael Winterscheidt