Gesamtartikel
Kaputter Tacho gilt nicht als Ausrede
"Der Tacho war kaputt" - die Entschuldigung von Temposündern zieht vor Gericht nicht. Im Gegenteil: Bei defektem Geschwindigkeitsmesser verlangen die Richter besondere Aufmerksamkeit vom Fahrer, dass er das zulässige Tempo einhält.
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München - 19.04.2001 -
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© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 884
Wortanzahl 82
Redakteur: Karin Linke