Gesamtartikel

Kaputter Tacho gilt nicht als Ausrede

"Der Tacho war kaputt" - die Entschuldigung von Temposündern zieht vor Gericht nicht. Im Gegenteil: Bei defektem Geschwindigkeitsmesser verlangen die Richter besondere Aufmerksamkeit vom Fahrer, dass er das zulässige Tempo einhält.

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München - 19.04.2001 - 
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Artikel Nr. 884
Wortanzahl 82
Redakteur: Karin Linke