Gesamtartikel

Ab Windstärke acht müssen Schäden an Autos nicht selbst ersetzt werden

Ab Windstärke acht müssen Schäden an Autos meist nicht mehr selbst ersetzt werden. Sie sind dann durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

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Düsseldorf - 27.02.2002 - 
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Artikel Nr. 8891
Wortanzahl 99
Redakteur: Karin Linke