Gesamtartikel

Entfernungspauschale: Nur Unfallkosten können zusätzlich abgesetzt werden

Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit beträgt seit Beginn des Jahres 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer.

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Düsseldorf - 07.03.2002 - 
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Artikel Nr. 9085
Wortanzahl 112
Redakteur: Karin Linke