Gesamtartikel
Recht: Hundehalter haftet auch für Erschrecken
Ein von einem Hund ausgelöster Schreck kann zu schadenersatzpflichtigen Unfällen führen. Dann muss der Hundehalter haften, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervorgeht.
Textanfang:
Düsseldorf - 27.08.2009 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 91093
Wortanzahl 101
Redakteur: Tanja Albat