Gesamtartikel

Recht: Hundehalter haftet auch für Erschrecken

Ein von einem Hund ausgelöster Schreck kann zu schadenersatzpflichtigen Unfällen führen. Dann muss der Hundehalter haften, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervorgeht.

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Düsseldorf - 27.08.2009 - 
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Artikel Nr. 91093
Wortanzahl 101
Redakteur: Tanja Albat