Gesamtartikel
Aufbewahrungsfristen für Prüfberichte
Die Prüfberichte der Haupt- und Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen müssen mindestens bis zur nächsten Untersuchung aufbewahrt werden.
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Berlin - 13.03.2002 -
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Artikel Nr. 9221
Wortanzahl 53
Redakteur: Karin Linke