Gesamtartikel

Ratgeber: Eisfreie Windschutzscheibe

Das Auftauen vereister Autoscheiben mit Hilfe des laufenden Motors ist verboten. Eisfrei muss die Windschutzscheibe aber vor Fahrtantritt auf jeden Fall sein. Wer nur ein Guckloch frei kratzt, handelt grob fahrlässig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Düsseldorf - 27.10.2009 - 
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Artikel Nr. 92786
Wortanzahl 370
Redakteur: Holger Holzer


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