Gesamtartikel

Recht: Hindernis hinter dem Parkplatz bringt keinen Schadensersatz

Wer beim Einparken auf einem Parkplatz außerhalb der markierten Fläche gegen ein Hindernis fährt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

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Berlin - 21.11.2009 - 
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Artikel Nr. 93750
Wortanzahl 132
Redakteur: Helmut Weinand