Gesamtartikel
Werbung: "TÜV-Abnahme" nur durch den TÜV
Der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes rät den Kfz-Betrieben, grundsätzlich den Begriff "Hauptuntersuchung" zu verwenden, wenn für technische Prüfungen geworben wird.
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Würzburg - 22.03.2002 -
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Artikel Nr. 9448
Wortanzahl 126
Redakteur: Karin Linke