Gesamtartikel

Recht: Flüchtling muss Behandlungskosten für gestürzten Polizist zahlen

Verletzt sich ein Polizist bei einer Verfolgung eines flüchtigen Radfahrers, muss der Biker die Arztkosten tragen. Das haben die Richter des Landgerichts Memmingen entschieden.

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Neustadt/Wied - 02.02.2010 - 
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Artikel Nr. 95633
Wortanzahl 217
Redakteur: Michael Winterscheidt