Gesamtartikel

Recht: Überwachungspflicht bei Straßenbäumen

Vernachlässigen die zuständigen Behörden die Pflege von Straßenbäumen, haftet das Land für entstehende Schäden, etwa durch herabstürzende Äste.

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Düsseldorf - 02.04.2002 - 
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Artikel Nr. 9675
Wortanzahl 186
Redakteur: Michael Winterscheidt