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Rechts-Tipp: Aussageverweigerungsrecht greift nicht bei Zeugen
Das Aussageverweigerungsrecht hat schon so manchen Fahrzeughalter vor Strafe bewahrt. Doch Vorsicht: Nicht immer kann von diesem Recht Gebrauch gemacht werden.
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Düsseldorf - 23.05.2010 -
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Artikel Nr. 98864
Wortanzahl 113
Redakteur: Silke Koppers