mid Düsseldorf - Eine Probefahrt mit einem zum Kauf angebotenen neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeug ist grundsätzlich versichert. Den Anbieter des Autos und gar den potenziellen Käufer kann allerdings eine Mithaftung bei Unfällen treffen.
© Aral
Hochaufgelöstes Bild herunterladen
Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!