mid Saarbrücken/Berlin - Bei Unfällen zwischen Pkw und Fahrrädern haften die Radler alleine, wenn sie sich grob verkehrswidrig verhalten.
© Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn.
Hochaufgelöstes Bild herunterladen
Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!