mid München - Eine Kfz-Werkstatt darf ein zur Reparatur abgegebenes Auto bei Streitigkeiten nur dann als Pfand zurückhalten, wenn der Auftraggeber gleichzeitig auch Besitzer des Fahrzeugs ist.
© ADAC
Hochaufgelöstes Bild herunterladen
Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!