mid Berlin - Bei Winterunfällen haften Vermieter trotz der bestehenden Räumpflicht nicht in jedem Fall. Das Autofahren muss den Wetterverhältnissen angepasst werden.
© Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Hochaufgelöstes Bild herunterladen



Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!