mid Groß-Gerau - Wegen ihrer gefährlichen Blendwirkung darf die Nebelschlussleuchte erst in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt.
© Goslar Institut

Hochaufgelöstes Bild herunterladen



Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!