mid Groß-Gerau - Unerlaubt auf dem Bürgersteig geparkte Autos dürfen sofort abgeschleppt werden, wenn sie den Verkehr - auch den ruhenden - behindern, so das Verwaltungsgericht Neustadt.
© DAV
Hochaufgelöstes Bild herunterladen
Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!