mid Groß-Gerau - Felgen oder Reifen müssen von einer Prüforganisation abgenommen werden, wenn sie ein Teilegutachten ohne Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.
© TÜV Rheinland / Wolfgang Flamisch
Hochaufgelöstes Bild herunterladen
Bitte verwenden Sie bei Übernahme der Bilder auch die Quellenangabe!