Gesamtartikel

UPD setzt sich für Pflegebegutachtung vor Ort ein

Pflegekassen dürfen bis einschließlich 30. September 2021 Pflegebegutachtungen per Telefon oder digital durchführen, wenn dies der Verhinderung einer Ansteckung mit dem Coronavirus dient. Die entsprechende gesetzliche Regelung gilt bereits seit dem 28. März 2020 und wurde nun um drei Monate verlängert.

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Groß-Gerau - 27.07.2021 - 
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Artikel Nr. 163896
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Redakteur: Andreas Reiners


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