Gesamtartikel

Gesundheitsschutz vor Recht auf Arbeit

Das Tragen einer FFP-2-Maske dient dem Infektionsschutz sowohl der Mitarbeiter, als auch der Besucher. Unter anderem aus diesem Grund lehnte jetzt ein Arbeitsgericht die Klage eines Mitarbeiters ab, der ein Attest vorgelegt hatte, dass er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Deshalb durfte ihn sein Arbeitgeber nach Hause schicken.

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Groß-Gerau - 03.08.2021 - 
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Artikel Nr. 163953
Wortanzahl 242
Redakteur: Rudolf Huber


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