Gesamtartikel

Erleichterung für Pflegende

Ab sofort können Angehörige pflegebedürftiger Versicherter noch zwölf Monate nach deren Tod die Kosten für bestimmte Pflegeleistungen von der Pflegekasse zurück fordern. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für Ersatzpflegekräfte, wenn die eigentlich pflegende Person abwesend ist ("Verhinderungspflege").

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Groß-Gerau - 22.09.2021 - 
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Artikel Nr. 164433
Wortanzahl 387
Redakteur: Rudolf Huber


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