Gesamtartikel

Wenn die Kasse das Hilfsmittel ablehnt

Wer Unterstützung beim Gehen braucht, nicht mehr gut hört oder unter Inkontinenz leidet, hat häufig Anspruch auf ein Hilfsmittel: Der Arzt stellt ein Rezept zum Beispiel für Rollator, Hörhilfe, Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe aus. Sanitätshaus, Apotheke oder Hörgeräteakustiker empfehlen ein bestimmtes Hilfsmittel und beantragen es bei der Krankenkasse.

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Groß-Gerau - 04.11.2021 - 
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Artikel Nr. 164805
Wortanzahl 280
Redakteur: Rudolf Huber


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