Gesamtartikel
Entlastung für Pflegebedürftige
Seit dem 20. Juli 2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn sie dort behandelt wurden und im Anschluss an die Entlassung erforderliche Leistungen wie häusliche Pflege nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) begrüßt die Entscheidung, einen Anspruch auf Übergangspflege gesetzlich zu verankern.
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Groß-Gerau - 30.11.2021 -
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Artikel Nr. 165012
Wortanzahl 499
Redakteur: Andreas Reiners
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