Gesamtartikel

Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lahmt

Einige Krankenkassen zahlen ihren Versicherten kein Krankengeld, wenn sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht rechtzeitig erhalten haben. Seit dem 1. Januar 2021 sind Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet, die AU an die Krankenkassen elektronisch zu übermitteln.

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Groß-Gerau - 29.03.2022 - 
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Artikel Nr. 166016
Wortanzahl 481
Redakteur: Lars Wallerang


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