Gesamtartikel

Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson Urlaub braucht

Wenn die Pflegeperson an der häuslichen Pflege gehindert ist, weil sie zum Beispiel Urlaub machen möchte, kann die sogenannte Verhinderungspflege beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer tageweisen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Von tageweiser Ersatzpflege spricht man, wenn die Pflegeperson länger als acht Stunden abwesend ist - zum Beispiel im Urlaub.

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Groß-Gerau - 02.08.2022 - 
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Artikel Nr. 166945
Wortanzahl 479
Redakteur: Rudolf Huber


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