Gesamtartikel

Arzttermin abgesagt: Muss der Patient zahlen?

Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich geurteilt, so dass keine allgemein gültige Rechtsgrundlage existiert.

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Groß-Gerau - 06.02.2024 - 
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Artikel Nr. 170411
Wortanzahl 382
Redakteur: Solveig Grewe


Daniel Cubas / pixabay.com