Gesamtartikel

Heuschnupfen-Mittel steuerlich absetzbar

Tropfende Nase, juckende Augen, Müdigkeit: Die Natur blüht auf, und Heuschnupfen ist jetzt der Klassiker unter den Allergien. Wenn der Arzt etwas dagegen verschreibt und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, können diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.

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Groß-Gerau - 12.03.2024 - 
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Artikel Nr. 170639
Wortanzahl 312
Redakteur: Lars Wallerang


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