Gesamtartikel

Zahnärzte müssen auch über seltene Risiken aufklären

Über eine Schädigung des Zungennervs durch Spritzen von Betäubungsmitteln muss der Zahnarzt den Patienten auch dann aufklären, wenn das Risiko sehr gering ist.

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Berlin - 26.10.2004 - 
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Artikel Nr. 33066
Wortanzahl 138
Redakteur: Karin Linke