Gesamtartikel
Schwenkbarer Autositz wird für Pflegebedürftige bezahlt
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen schwenkbaren Autositz auf Kosten der Krankenkasse.
Textanfang:
Düsseldorf - 07.12.2004 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 34265
Wortanzahl 367
Redakteur: Karin Linke