Gesamtartikel
Schönheitschirurgen - Ärzte ohne Zusatzqualifikation
Als “Schönheitschirurg” oder “Kosmetischer Chirurg” kann sich jeder Arzt ohne entsprechende Qualifikation bezeichnen. Die Begriffe sind nicht geschützt und können daher ungestraft genutzt werden.
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Berlin - 10.05.2005 -
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Artikel Nr. 38813
Wortanzahl 83
Redakteur: Silke Koppers