Gesamtartikel
Kassen zahlen keine Brustkorrekturen
Die gesetzliche Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel keine chirurgischen Brustkorrekturen bezahlen.
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Kassel - 01.06.2005 -
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Artikel Nr. 39469
Wortanzahl 35
Redakteur: Karin Linke