Gesamtartikel

Zahnersatz mit Garantie

Bei Zahnersatz gilt die so genannte Gewährleistungspflicht. Bröckelt die neue Füllung, verfärbt sich die Krone oder wackelt die Prothese, so muss das Problem vom Zahnarzt kostenlos nachbehandelt werden. Doch Vorsicht im Ausland.

Textanfang:

Hamburg - 22.08.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 42137
Wortanzahl 125
Redakteur: Silke Koppers