Gesamtartikel

Kostenübernahme von Schmerztherapie nur bei Klinikaufenthalt

Die Kosten für eine Schmerztherapie müssen nur dann von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, wenn die Behandlung in einer Klinik stattfindet. So haben die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf entschieden.

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Düsseldorf - 24.10.2005 - 
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Artikel Nr. 44191
Wortanzahl 111
Redakteur: Silke Koppers