Gesamtartikel

BSG: Krankenkasse muss Krankenbeobachtung zahlen

Für einen schwer kranken Patienten, der einer ständigen Krankenbeobachtung bedarf, muss die Krankenkasse die Kosten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege übernehmen.

Textanfang:

Berlin - 16.11.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 44935
Wortanzahl 264
Redakteur: Hilde Nizamoglou