Gesamtartikel

Urteil: Festbeträge gelten auch für patentgeschützte Medikamente

Den Festbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel hat jetzt das Sozialgericht (SG) Berlin zugestimmt. Demnach sehen die Richter es als rechtens an, dass Festbeträge für einzelne Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen festgesetzt werden.

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Berlin - 28.11.2005 - 
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Artikel Nr. 45336
Wortanzahl 93
Redakteur: Silke Koppers