Gesamtartikel
Recht: Anspruch auf Therapien außerhalb der Schulmedizin
Die Kosten für Behandlungsmethoden außerhalb der Schulmedizin müssen von Krankekassen bei lebensbedrohlichen Krankheiten übernommen werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hervor
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Karlsruhe - 19.12.2005 -
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Artikel Nr. 46008
Wortanzahl 115
Redakteur: Silke Koppers