Gesamtartikel

Über 15 000 Patienten klagen wegen Behandlungsfehlern

Lediglich bei maximal zehn Prozent wird dem Patienten der verlangte Schadensersatz zugesprochen. Ein Problem ist die Beweislast. Das soll sich nach einer Fordrung der Verbraucherverbände jetzt ändern.

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Bonn - 03.04.2001 - 
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Artikel Nr. 475
Wortanzahl 216
Redakteur: Karin Linke