Gesamtartikel

Disko-Schäden durch Laserlicht: Kein Versicherungsschutz

Nicht nur die Ohren sind aufgrund der Lautstärke in Diskotheken gefährdet. Auch die Augen können durch die Laserstrahlen in Mitleidenschaft gezogen werden. Versicherungsschutz besteht nicht.

Textanfang:

Düsseldorf - 14.02.2002 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 8505
Wortanzahl 67
Redakteur: Karin Linke