Gesamtartikel
Disko-Schäden durch Laserlicht: Kein Versicherungsschutz
Nicht nur die Ohren sind aufgrund der Lautstärke in Diskotheken gefährdet. Auch die Augen können durch die Laserstrahlen in Mitleidenschaft gezogen werden. Versicherungsschutz besteht nicht.
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Düsseldorf - 14.02.2002 -
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Artikel Nr. 8505
Wortanzahl 67
Redakteur: Karin Linke