Gesamtartikel

Ärztliche Schweigepflicht hat auch Grenzen

Die ärztliche Schweigepflicht genießt einen besonderem Schutz. Doch es gibt auch Grenzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt die ARAG Versicherung aufmerksam gemacht.

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Düsseldorf - 12.03.2002 - 
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Artikel Nr. 9158
Wortanzahl 135
Redakteur: Karin Linke