Gesamtartikel

Urteil: Zu eiliges Ziehen von Zähnen wird bestraft

Beim Zähne-Ziehen muss der Zahnarzt behutsam vorgehen. Lediglich eine mangelnde Erhaltungsfähigkeit rechtfertigt das Entfernen.

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Düsseldorf - 12.03.2002 - 
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Artikel Nr. 9168
Wortanzahl 143
Redakteur: Karin Linke