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Gesetzliche Versicherung zahlt bei Ausweich-Unfall

Groß-Gerau - 26.05.2017 - Wer bei einem Unfall hilft und dabei verletzt wird, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Doch wer haftet, wenn ein Verkehrsteilnehmer bei einem Ausweichmanöver Blessuren davonträgt?


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Artikel Nr. 145723
Wortanzahl 131
Redakteur: Rudolf Huber


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