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Fahrverbote: Ausnahmeregelungen für Werkstatt-Kunden
Groß-Gerau - 17.08.2018 - Werkstatt-Kunden, die mit ihrem alten Diesel ab 2019 von einem Fahrverbot in Stuttgart betroffen sind, dürfen mit Ausnahmegenehmigung zu ihrer Werkstadt fahren. Allerdings sind die Hürden hoch, meldet das Fachblatt "kfz-betrieb".
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© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 151656
Wortanzahl 89
Redakteur: Mirko Stepan
ProMotor