Gesamtartikel

Bestrahlung von Kräutern und Gewürzen muss kenntlich gemacht werden

Werden bestrahlte Kräuter und Gewürze verwendet, so muss dies für den Verbraucher erkennbar sein durch die Angabe "bestrahlt".

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München - 27.04.2001 - 
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Artikel Nr. 1161
Wortanzahl 137
Redakteur: Karin Linke