Gesamtartikel
Bestrahlung von Kräutern und Gewürzen muss kenntlich gemacht werden
Werden bestrahlte Kräuter und Gewürze verwendet, so muss dies für den Verbraucher erkennbar sein durch die Angabe "bestrahlt".
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München - 27.04.2001 -
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Artikel Nr. 1161
Wortanzahl 137
Redakteur: Karin Linke