Gesamtartikel

Vorfälligkeitsentschädigung: Nochmalige Überprüfung lohnt

Baudarlehen: Nach einem BGH-Urteil lohnt sich bei einer schon gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung eine nochmalige Überprüfung.

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München - 27.04.2001 - 
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Artikel Nr. 1162
Wortanzahl 99
Redakteur: Karin Linke