Gesamtartikel
Vorfälligkeitsentschädigung: Nochmalige Überprüfung lohnt
Baudarlehen: Nach einem BGH-Urteil lohnt sich bei einer schon gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung eine nochmalige Überprüfung.
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München - 27.04.2001 -
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Artikel Nr. 1162
Wortanzahl 99
Redakteur: Karin Linke