Gesamtartikel

Unterhaltzahlung - Kein Extrageld für Klassenfahrt

Ein geschiedener Vater muss für die Klassenfahrt seines Kindes keinen Extrazuschuss zahlen.

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Berlin - 30.04.2001 - 
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Artikel Nr. 1184
Wortanzahl 39
Redakteur: Karin Linke