Gesamtartikel
Unterhaltzahlung - Kein Extrageld für Klassenfahrt
Ein geschiedener Vater muss für die Klassenfahrt seines Kindes keinen Extrazuschuss zahlen.
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Berlin - 30.04.2001 -
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Artikel Nr. 1184
Wortanzahl 39
Redakteur: Karin Linke